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   VGH Hessen, 07.02.1995 - 13 UZ 3167/94   

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https://dejure.org/1995,4824
VGH Hessen, 07.02.1995 - 13 UZ 3167/94 (https://dejure.org/1995,4824)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.02.1995 - 13 UZ 3167/94 (https://dejure.org/1995,4824)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. Februar 1995 - 13 UZ 3167/94 (https://dejure.org/1995,4824)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG, § 138 Nr 3 VwGO, § 108 Abs 2 VwGO, Art 103 Abs 1 GG
    Rechtliches Gehör - Berücksichtigung gerichtskundiger Tatsachen im Asylverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 524
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.1995 - 13 UZ 3167/94
    Gelegenheit zur Äußerung ist auch zu sonstigen gerichtskundigen Tatsachen und Beweisergebnissen zu geben, von denen das Verwaltungsgericht in anderem Zusammenhang, insbesondere im Rahmen früherer Verfahren, Kenntnis erlangt hat, soweit es eine Verwertung dieser Fakten auch in dem zu entscheidenden Fall beabsichtigt (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 3. November 1959 - 1 BvR 13/59 -, BVerfGE 10, 177 (183); Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 844.80 -, InfAuslR 1983, 60).
  • BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.1995 - 13 UZ 3167/94
    Die vorgenannte Verfassungsnorm verpflichtet das zuständige Prozeßgericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, bei seiner Entscheidung ernsthaft in Erwägung zu ziehen und hierauf in ihren wesentlichen Teilen in der Entscheidung einzugehen (vgl. etwa Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 26. Januar 1983 - 1 BvR 614/80 -, BVerfGE 63, 80 (85); Beschluß des Senats vom 6. November 1992 - 13 TE 1736/91 -).
  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 844.80

    Asylgesuch - Ablehnungsgrund - Verhältnisse im Herkunftsland - Gemeinkundige

    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.1995 - 13 UZ 3167/94
    Gelegenheit zur Äußerung ist auch zu sonstigen gerichtskundigen Tatsachen und Beweisergebnissen zu geben, von denen das Verwaltungsgericht in anderem Zusammenhang, insbesondere im Rahmen früherer Verfahren, Kenntnis erlangt hat, soweit es eine Verwertung dieser Fakten auch in dem zu entscheidenden Fall beabsichtigt (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 3. November 1959 - 1 BvR 13/59 -, BVerfGE 10, 177 (183); Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 844.80 -, InfAuslR 1983, 60).
  • VGH Hessen, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylrechtsstreit: Einführung von

    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.1995 - 13 UZ 3167/94
    Der vorliegende Verfahrensmangel erweist sich für die von dem Kläger begehrte Berufungszulassung auch nicht deshalb als unbeachtlich, weil die oben dargestellte Argumentation des Verwaltungsgerichts nur eine von mehreren, das gefundene Ergebnis jeweils selbständig tragenden Begründungen darstellt, für die, um dem Zulassungsantrag zum Erfolg zu verhelfen, sämtlich Zulassungsgründe im Sinne von § 78 Abs. 3 AsylVfG hätten geltend gemacht werden müssen (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 13. Januar 1994 - 12 UZ 2930/93 -).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 2 BvR 2075/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.1995 - 13 UZ 3167/94
    Eine Verletzung dieser unmittelbar der Gewährleistung des rechtlichen Gehörs dienenden Vorschrift stellt zugleich einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG dar (Bundesverfassungsgericht - 1. Kammer des Zweiten Senats -, Beschluß vom 2. März 1993 - 2 BvR 2075/92 -, NVwZ 1993, 769) und verwirklicht im Asylstreitverfahren den Berufungszulassungsgrund gemäß §§ 78 Abs. 3 AsylVfG, 138 Nr. 3 VwGO.
  • VGH Hessen, 27.09.1995 - 13 UZ 3100/95

    Berufungszulassung in Asylverfahren wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs - zur

    Eine Verletzung dieser unmittelbar der Gewährleistung des rechtlichen Gehörs dienenden Vorschrift stellt zugleich einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG dar und verwirklicht im Asylstreitverfahren den Berufungszulassungsgrund gemäß §§ 78 Abs. 3 AsylVfG, 138 Nr. 3 VwGO (vgl. z. B. Hess. VGH, Beschlüsse vom 7. Februar 1995 - 13 UZ 3167/94 - und vom 17. Juli 1995 - 13 UZ 1806/95 -).

    Mit diesem Hinweis wird der Kläger jedoch dem wirklichen Inhalt des angegriffenen Urteils nicht gerecht; das Verwaltungsgericht hat nämlich keineswegs die Unglaubhaftigkeit des Klägers aus einer zusammenfassenden Gesamtbetrachtung verschiedener Umstände hergeleitet mit der Folge, daß bereits die Verletzung des rechtlichen Gehörs hinsichtlich eines dieser kumulativ zusammenwirkenden Umstände zwangsläufig auf die Gesamtwürdigung durchschlagen müßte (vgl. z. B. Beschlüsse vom 7. Februar 1995 - 13 UZ 3167/94 - und vom 9. Februar 1995 - 13 UZ 3170/94 -); vielmehr hat das Verwaltungsgericht auf Seite 13 des angegriffenen Urteils, nachdem es eine Vielzahl von Umständen aufgezählt hatte, aufgrund deren es den Tatsachenvortrag des Klägers für insgesamt unwahr halte, ausdrücklich ausgeführt, daß jeder dieser Umstände, für sich genommen, zur Abweisung der Asylklage als unbegründet hätte führen müssen.

  • BVerwG, 03.05.2002 - 4 B 1.02

    Zulassung der Berufung wegen Verfahrensfehler der Verletzung des rechtlichen

    Es muss dann aber die Beteiligten von diesen Erkenntnisquellen vorab unterrichten und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben (vgl. BVerfGE 10, 177 ; BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 847.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 132 = NVwZ 1984, 169; Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 860.82 - BVerwGE 67, 83 ; VGH Kassel vom 7. Februar 1995 - 13 UZ 3167/94 - MDR 1995, 524).
  • VGH Hessen, 27.02.1996 - 13 UZ 1851/95

    Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch den Spruchkörper, dem der abgelehnte

    Unter diesen Umständen könnte die auf einen Teilaspekt dieser Gesamtbegründung beschränkte Rüge des Klägers allenfalls dann zur Darlegung der behaupteten Verletzung des rechtlichen Gehörs genügen, wenn die Einschätzung des Verwaltungsgerichts hinsichtlich der Glaubhaftigkeit des Asylvorbringens Ergebnis einer Gesamtbetrachtung aller in dem Urteil aufgezeigten Widersprüche und Ungereimtheiten wäre, da in diesem Falle nicht ausgeschlossen werden könnte, daß das Gericht bei dem Wegfall auch nur einer dieser Gesichtspunkte möglicherweise zu einer anderen Bewertung des Asylvorbringens hätte gelangen können (vgl. Beschlüsse des Senats vom 7. Februar 1995 - 13 UZ 3167/94 - und vom 27. September 1995 - 13 UZ 3100/95 -).
  • VGH Hessen, 08.05.1995 - 13 UZ 1997/94

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Wahrunterstellung einer anspruchstützenden

    Der über Art. 103 Abs. 1 GG auch verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch der Prozeßbeteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das zuständige Prozeßgericht dazu, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. etwa BVerfG, Beschluß vom 19. Juni 1985 - 1 BvR 933/84 -, BVerfGE 70, 215 (218); Hess. VGH, Beschlüsse vom 7. Februar 1995 - 13 UZ 3167/94 - und vom 15. März 1995 - 12 UZ 1023/94 -).
  • VGH Hessen, 24.11.1998 - 9 UZ 4133/97

    Zulassung der Berufung im Asylverfahren wegen (prozeßordnungswidriger) Ablehnung

    Das Gericht ist im Hinblick hierauf auch gehalten, offenzulegen, welche Erkenntnismittel es zum Gegenstand seiner Entscheidung machen will und diese Erkenntnisquellen den Beteiligten auf deren Wunsch zugänglich zu machen sowie Gelegenheit zu geben, hierzu in angemessener Zeit Stellung zu nehmen (Beschluss des Senats vom 7. Februar 1995 - 13 UZ 3167/94 -, MDR 1995, 524, m. w. N.).
  • VGH Hessen, 14.11.2001 - 9 TZ 2433/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Sinne des Zulassungstatbestandes der §§ 146 Abs. 4, 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nämlich nicht mit Umständen tatsächlicher Art begründet werden, die in der angefochtenen Entscheidung nicht ausdrücklich festgestellt worden sind, im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auch nicht vorgetragen wurden und sich auch nicht aus den dem Gericht vorliegenden Behördenakten ergeben (vgl. Beschluss des Senats vom 7. Februar 1995 - 13 UZ 3167/94 -).
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